Erbschaftsteuer/
Schenkungsteuer
Gesetzentwurf kompakt – was ändert sich bei der Erbschaftsteuer?
Das Bundeskabinett hat mit seinem Beschluss am 11. Dezember 2007 die
Weichen für ein modernes Erbschaftsteuergesetz gestellt.
Das neue Erbschaftsteuerrecht soll im Frühjahr 2008 mit Rückwirkung
zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Für das Jahr 2007 kann gewählt
werden, ob altes oder neues Recht Anwendung finden soll, aber dies
nur unter Beibehaltung des bisherigen Freibetrages.
Wichtige Änderungen im Überblick
1. Freibeträge für Erben im Vergleich
Die persönlichen Freibeträge werden erhöht.
Altes Recht | Neues Recht | |
Ehegatten | 307.000 EUR | 500.000 EUR |
Kinder | 205.000 EUR | 400.000 EUR |
Enkel | 51.200 EUR | 200.000 EUR |
Weitere Abkömmlinge |
51.200 EUR | 100.000 EUR |
Erwerber Steuerklasse II |
10.300 EUR | 20.000 EUR |
Erwerber Steuerklasse III |
5.200 EUR | 20.000 EUR |
Beschränkt Steuerpflichtige |
1.100 EUR | 2.000 EUR |
2. Heranführen der Behandlung von Lebenspartnern an die der
Ehegatten
Güterrecht; insbesondere Freistellung bei Zugewinngemeinschaft
Freibetrag für Hausrat (41.000 EUR) und andere bewegliche
körperliche Gegenstände (12.000 EUR)
Befreiung für Schenkungen in Zusammenhang mit Familienwohnheim
Persönlicher Freibetrag: 500.000 EUR
Versorgungsfreibetrag: 256.000 EUR
3. Freibetrag für andere bewegliche körperliche Gegenstände
Der Freibetrag in Steuerklasse I wird für andere bewegliche
körperliche Gegenstände angehoben von 10.300 EUR auf 12.000 EUR.
4. Verschonung für Betriebsvermögen
85% des Betriebsvermögens werden verschont
Für jeden Erwerber wird ein Abzugsbetrag von 150.000 EUR gewährt; es
erfolgt keine Aufteilung, wenn mehrere Erwerber zugleich vorhanden
sind