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Erbschaftsteuer/
Schenkungsteuer

Gesetzentwurf kompakt – was ändert sich bei der Erbschaftsteuer?


Das Bundeskabinett hat mit seinem Beschluss am 11. Dezember 2007 die Weichen für ein modernes Erbschaftsteuergesetz gestellt.

Das neue Erbschaftsteuerrecht soll im Frühjahr 2008 mit Rückwirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Für das Jahr 2007 kann gewählt werden, ob altes oder neues Recht Anwendung finden soll, aber dies nur unter Beibehaltung des bisherigen Freibetrages.


Wichtige Änderungen im Überblick


1. Freibeträge für Erben im Vergleich


Die persönlichen Freibeträge werden erhöht.

  Altes Recht Neues Recht
Ehegatten  307.000 EUR 500.000 EUR
Kinder 205.000 EUR 400.000 EUR
Enkel  51.200 EUR 200.000 EUR
Weitere
 Abkömmlinge
51.200 EUR 100.000 EUR
Erwerber
Steuerklasse II
10.300 EUR 20.000 EUR
Erwerber
Steuerklasse III
5.200 EUR 20.000 EUR
Beschränkt
Steuerpflichtige
1.100 EUR 2.000 EUR


2. Heranführen der Behandlung von Lebenspartnern an die der Ehegatten

Güterrecht; insbesondere Freistellung bei Zugewinngemeinschaft
Freibetrag für Hausrat (41.000 EUR) und andere bewegliche körperliche Gegenstände (12.000 EUR)
Befreiung für Schenkungen in Zusammenhang mit Familienwohnheim
Persönlicher Freibetrag: 500.000 EUR
Versorgungsfreibetrag: 256.000 EUR

3. Freibetrag für andere bewegliche körperliche Gegenstände


Der Freibetrag in Steuerklasse I wird für andere bewegliche körperliche Gegenstände angehoben von 10.300 EUR auf 12.000 EUR.

4. Verschonung für Betriebsvermögen

85% des Betriebsvermögens werden verschont
Für jeden Erwerber wird ein Abzugsbetrag von 150.000 EUR gewährt; es erfolgt keine Aufteilung, wenn mehrere Erwerber zugleich vorhanden sind