Wodurch unterscheiden sich Lohnsteuerhilfevereine von den Steuerberatern?
Der Unterschied liegt in der Breite des Beratungsspektrums.
Während Lohsteuerhilfevereine hinsichtlich ihrer Beratungstätigkeit
auf das Lohnsteuerecht beschränkt sind, dürfen Steuerberater auch
auf allen übrigen steuerlichen Rechtsgebieten und insbesondere für
Firmen tätig werden. Dementsprechend müssen Steuerberater eine
umfassendere und wesentlich anspruchsvollere Ausbildung absolvieren,
als sie für die Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein (LSTHV)
benötigt wird. Das muss aber nicht bedeuten, dass die
lohnsteuerliche Beratung durch einen Steuerberater besser ausfallen
muss als bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Sowohl innerhalb der
Steuerberaterschaft als auch innerhalb der Bearbeiter der
Lohnsteuerhilfevereine gibt es durchaus Qualitätsunterschiede,
sodass allgemeine Aussagen sich verbieten.
LStHV dürfen nur für ihre Mitglieder, die Arbeitnehmer sein müssen,
tätig werden. Der Mitgliedsbeitrag für den Verein ist die
Gegenleistung für die Erstellung der Steuererklärung durch den
Verein. Gebühren werden daneben nicht erhoben.
LStHV dürfen nicht tätig werden, wenn ein Vereinsmitglied Einkünfte
aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus
selbständiger Tätigkeit oder Umsätze hat (es sei denn, diese
Einkünfte bzw. Umsätze sind in voller Höhe steuerfrei). Das
bedeutet, die LStHV dürfen die weit überwiegende Mehrheit der
Arbeitnehmer und Rentner beraten, aber nur wenn diese
Vereinsmitglied sind.
Steuerberater hingegen unterliegen solchen Beschränkungen nicht,
soweit es die Steuerberatung betrifft. Sie sind jedoch
eingeschränkt, soweit es die allgemeine Rechtsberatung angeht.
LSTHV dürfen hingegen auf außersteuerlichen Gebieten nicht
rechtsberatend tätig werden.