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Wodurch unterscheiden sich Lohnsteuerhilfevereine von den Steuerberatern?

Der Unterschied liegt in der Breite des Beratungsspektrums. Während Lohsteuerhilfevereine hinsichtlich ihrer Beratungstätigkeit auf das Lohnsteuerecht beschränkt sind, dürfen Steuerberater auch auf allen übrigen steuerlichen Rechtsgebieten und insbesondere für Firmen tätig werden. Dementsprechend müssen Steuerberater eine umfassendere und wesentlich anspruchsvollere Ausbildung absolvieren, als sie für die Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein (LSTHV) benötigt wird. Das muss aber nicht bedeuten, dass die lohnsteuerliche Beratung durch einen Steuerberater besser ausfallen muss als bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Sowohl innerhalb der Steuerberaterschaft als auch innerhalb der Bearbeiter der Lohnsteuerhilfevereine gibt es durchaus Qualitätsunterschiede, sodass allgemeine Aussagen sich verbieten.

LStHV dürfen nur für ihre Mitglieder, die Arbeitnehmer sein müssen, tätig werden. Der Mitgliedsbeitrag für den Verein ist die Gegenleistung für die Erstellung der Steuererklärung durch den Verein. Gebühren werden daneben nicht erhoben.

LStHV dürfen nicht tätig werden, wenn ein Vereinsmitglied Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit oder Umsätze hat (es sei denn, diese Einkünfte bzw. Umsätze sind in voller Höhe steuerfrei). Das bedeutet, die LStHV dürfen die weit überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer und Rentner beraten, aber nur wenn diese Vereinsmitglied sind.

Steuerberater hingegen unterliegen solchen Beschränkungen nicht, soweit es die Steuerberatung betrifft. Sie sind jedoch eingeschränkt, soweit es die allgemeine Rechtsberatung angeht.

LSTHV dürfen hingegen auf außersteuerlichen Gebieten nicht rechtsberatend tätig werden.