Was bringt und was „kostet“ eine Steuerhinterziehung?
... von Franz Fürst
Ein Steuerhinterzieher glaubt, sich dadurch einen Vorteil zu
verschaffen, dass er in seiner Steuerklärung falsche Angaben macht
(indem er z.B. Einnahmen verschweigt
oder Ausgaben fingiert) und das Finanzamt dadurch veranlasst, die
Steuer niedriger festzusetzen, als es unter Berücksichtigung aller
Umstände richtig wäre.
Es ist denkbar, dass der Hinterzieher Glück hat und nicht auffliegt.
Es kann aber auch ganz anders kommen.
Wird die Hinterziehung entdeckt oder – was häufig vorkommt – aus dem
Umfeld des Hinterziehers angezeigt, hat er das Vergnügen
- alles Hinterzogene nachzuversteuern,
- 6 % Zinsen pro Jahr auf die hinterzogenen Steuern zu zahlen,
- einem Strafverfahren mit ungewissem Ausgang entgegen zu sehen,
- schließlich zu einer fühlbaren Geldstrafe verdonnert zu werden,
evtl. droht sogar Gefängnis,
- zusätzliche hohe Zahlungen für Steuerberatung, Strafverteidigung
und Gerichtskosten leisten zu müssen.
Je nach Lage des Falles können Nachzahlungen für bis zu 13 Jahren
zusammenkommen. Da die „ersparten“ Steuern meist in die
Lebenshaltung geflossen sind, also ausgegeben wurden, bedeutet das
für den Deliquenten nicht selten den finanziellen Ruin
(Vollstreckungsmaßnahmen, „Offenbarungseid“ und Armut im Alter),
denn der Fiskus holt sich das ihm jahrelang Vorenthaltene auf einen
Schlag zurück. Der Verlust des gesellschaftlichen Ansehens „kostet“
im Vergleich dazu nichts.
Aber selbst wenn der Hinterzieher Glück hat und nicht „auffliegt“,
sind die gesundheitlichen „Kosten“ das „ersparte“ Geld nicht wert.
Die verschiedenen Medien berichten regelmäßig und ausführlich über
Hinterzieher,
die der Steuerfahndung ins Netz gegangen und im Morgengrauen nach
einer Hausdurchsuchung verhaftet worden sind. Die Presse
veröffentlicht immer wieder Berichte über die Vielfalt der
Informationsmöglichkeiten der Steuerfahndung und zeigt auf, auf
welche Daten die Finanzämter Zugriff haben. Diese ständig
wiederkehrende Berichterstattung zehrt an den Nerven des
Hinterziehers, verschafft ihm Albträume und raubt ihm den Schlaf.
Ihn plagt die Ungewissheit: „Ist man mir schon auf der Spur?“ Oder
er fragt sich: „Wie lange ist das Geld in der Schweiz
(Liechtenstein, Luxemburg, Österreich oder den Kanalinseln) noch
sicher?“ Wie zuverlässig sind die Angestellten der Bank, wo das
Schwarzgeld angelegt ist? Was hindert einen Bankangestellten, dem
von dieser Bank gekündigt wird, sein Wissen an den Fiskus zu
verkaufen? Wenn schon die Berliner Mauer –was niemand erwart hatte –
gefallen ist, warum sollte dies beim Schweizer Bankgeheimnis nicht
auch möglich sein? Schließlich ist die Schweiz schon heute rundherum
von EU-Staaten eingekreist. Der Druck auf sie wird zunehmen. Es wird
der Tag kommen, an dem es für viele ein böses Erwachen, für den
Finanzminister aber einen Freudentag geben wird.
Jahrelang schlecht zu schlafen, im Morgengrauen bei ungewöhnlichen
Geräuschen aufzuschrecken – wie viel Geld ist das wert? Die Schäden,
die sich ein Hinterzieher in gesundheitlicher Hinsicht zufügt, sind
ohnehin nicht in Form von Geld messbar. Wiegt der Verlust an
Lebensqualität, vielleicht sogar an Lebensjahren oder an
Gesundheitsschäden den finanziellen Vorteil auf, der morgen schon
verloren sein kann, wobei das letztere vielleicht noch gar nicht das
Schlimmste ist? Solches Geld ist letztlich sauer verdient.
Der Hinterzieher, der mit seinen Überlegungen hier angekommen
ist, sollte über eine Selbstanzeige nachdenken. Anders als bei allen
übrigen Straftaten kann man im Falle einer begangenen
Steuerhinterziehung durch eine Selbstanzeige Straffreiheit erlangen.
Voraussetzung hierfür ist nach § 371 AO die Nacherklärung der bisher
hinterzogenen Steuern sowie deren Nachentrichtung innerhalb einer
angemessenen Frist. Wer sich selbst anzeigt, hat nicht etwa einen
Nachteil gegenüber anderen, sondern er gibt lediglich einen Vorteil
auf, der ihm rechtlich nicht zusteht. Wirksam ist eine Selbstanzeige
jedoch nur, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist bzw. noch kein
Außenprüfer der Finanzverwaltung beim Steuerhinterzieher zur Prüfung
erschienen ist.
Steuerhinterzieher gehören zu den Personen, die sich selbst
überschätzen und sich für intelligenter halten als sie tatsächlich
sind. Dies zeigt sich schon daran, dass sie die möglichen Folgen
ihres Handelns nicht überblicken. Dabei geht der Krug nur solange
zum Brunnen, bis er bricht. Da die Gier meist stärker ausgeprägt ist
als der Charakter, können Steuerhinterzieher es sich in der Regel
auch nicht verkneifen, mit ihren Hinterziehungen zu prahlen. Es
müssen doch wenigstens einige wissen, wie genial sie das Finanzamt
ausgetrickst haben. Nur so erhält ihr Ego die Bewunderung, die es
braucht. Auf diese Weise werden Ehefrauen, Nebenfrauen, Freundinnen
und Zechkumpane eingeweiht. Wird z.B. die Ehefrau oder eine Geliebte
sitzen gelassen, ist der Hinterzieher prädestiniert für eine
gesalzene Erpressung oder eine anonyme Anzeige beim Finanzamt.