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Was bringt und was „kostet“ eine Steuerhinterziehung?

... von Franz Fürst

Ein Steuerhinterzieher glaubt, sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen, dass er in seiner Steuerklärung falsche Angaben macht (indem er z.B. Einnahmen verschweigt
oder Ausgaben fingiert) und das Finanzamt dadurch veranlasst, die Steuer niedriger festzusetzen, als es unter Berücksichtigung aller Umstände richtig wäre.

Es ist denkbar, dass der Hinterzieher Glück hat und nicht auffliegt. Es kann aber auch ganz anders kommen.

Wird die Hinterziehung entdeckt oder – was häufig vorkommt – aus dem Umfeld des Hinterziehers angezeigt, hat er das Vergnügen
- alles Hinterzogene nachzuversteuern,
- 6 % Zinsen pro Jahr auf die hinterzogenen Steuern zu zahlen,
- einem Strafverfahren mit ungewissem Ausgang entgegen zu sehen,
- schließlich zu einer fühlbaren Geldstrafe verdonnert zu werden, evtl. droht sogar Gefängnis,
- zusätzliche hohe Zahlungen für Steuerberatung, Strafverteidigung und Gerichtskosten leisten zu müssen.

Je nach Lage des Falles können Nachzahlungen für bis zu 13 Jahren zusammenkommen. Da die „ersparten“ Steuern meist in die Lebenshaltung geflossen sind, also ausgegeben wurden, bedeutet das für den Deliquenten nicht selten den finanziellen Ruin (Vollstreckungsmaßnahmen, „Offenbarungseid“ und Armut im Alter), denn der Fiskus holt sich das ihm jahrelang Vorenthaltene auf einen Schlag zurück. Der Verlust des gesellschaftlichen Ansehens „kostet“ im Vergleich dazu nichts.

Aber selbst wenn der Hinterzieher Glück hat und nicht „auffliegt“, sind die gesundheitlichen „Kosten“ das „ersparte“ Geld nicht wert.

Die verschiedenen Medien berichten regelmäßig und ausführlich über Hinterzieher,
die der Steuerfahndung ins Netz gegangen und im Morgengrauen nach einer Hausdurchsuchung verhaftet worden sind. Die Presse veröffentlicht immer wieder Berichte über die Vielfalt der Informationsmöglichkeiten der Steuerfahndung und zeigt auf, auf welche Daten die Finanzämter Zugriff haben. Diese ständig wiederkehrende Berichterstattung zehrt an den Nerven des Hinterziehers, verschafft ihm Albträume und raubt ihm den Schlaf. Ihn plagt die Ungewissheit: „Ist man mir schon auf der Spur?“ Oder er fragt sich: „Wie lange ist das Geld in der Schweiz (Liechtenstein, Luxemburg, Österreich oder den Kanalinseln) noch sicher?“ Wie zuverlässig sind die Angestellten der Bank, wo das Schwarzgeld angelegt ist? Was hindert einen Bankangestellten, dem von dieser Bank gekündigt wird, sein Wissen an den Fiskus zu verkaufen? Wenn schon die Berliner Mauer –was niemand erwart hatte – gefallen ist, warum sollte dies beim Schweizer Bankgeheimnis nicht auch möglich sein? Schließlich ist die Schweiz schon heute rundherum von EU-Staaten eingekreist. Der Druck auf sie wird zunehmen. Es wird der Tag kommen, an dem es für viele ein böses Erwachen, für den Finanzminister aber einen Freudentag geben wird.

Jahrelang schlecht zu schlafen, im Morgengrauen bei ungewöhnlichen Geräuschen aufzuschrecken – wie viel Geld ist das wert? Die Schäden, die sich ein Hinterzieher in gesundheitlicher Hinsicht zufügt, sind ohnehin nicht in Form von Geld messbar. Wiegt der Verlust an Lebensqualität, vielleicht sogar an Lebensjahren oder an Gesundheitsschäden den finanziellen Vorteil auf, der morgen schon verloren sein kann, wobei das letztere vielleicht noch gar nicht das Schlimmste ist? Solches Geld ist letztlich sauer verdient.

Der Hinterzieher, der mit seinen Überlegungen hier angekommen ist, sollte über eine Selbstanzeige nachdenken. Anders als bei allen übrigen Straftaten kann man im Falle einer begangenen Steuerhinterziehung durch eine Selbstanzeige Straffreiheit erlangen. Voraussetzung hierfür ist nach § 371 AO die Nacherklärung der bisher hinterzogenen Steuern sowie deren Nachentrichtung innerhalb einer angemessenen Frist. Wer sich selbst anzeigt, hat nicht etwa einen Nachteil gegenüber anderen, sondern er gibt lediglich einen Vorteil auf, der ihm rechtlich nicht zusteht. Wirksam ist eine Selbstanzeige jedoch nur, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist bzw. noch kein Außenprüfer der Finanzverwaltung beim Steuerhinterzieher zur Prüfung erschienen ist.

Steuerhinterzieher gehören zu den Personen, die sich selbst überschätzen und sich für intelligenter halten als sie tatsächlich sind. Dies zeigt sich schon daran, dass sie die möglichen Folgen ihres Handelns nicht überblicken. Dabei geht der Krug nur solange zum Brunnen, bis er bricht. Da die Gier meist stärker ausgeprägt ist als der Charakter, können Steuerhinterzieher es sich in der Regel auch nicht verkneifen, mit ihren Hinterziehungen zu prahlen. Es müssen doch wenigstens einige wissen, wie genial sie das Finanzamt ausgetrickst haben. Nur so erhält ihr Ego die Bewunderung, die es braucht. Auf diese Weise werden Ehefrauen, Nebenfrauen, Freundinnen und Zechkumpane eingeweiht. Wird z.B. die Ehefrau oder eine Geliebte sitzen gelassen, ist der Hinterzieher prädestiniert für eine gesalzene Erpressung oder eine anonyme Anzeige beim Finanzamt.